LUTZER Ingenieure bieten umfassende Energieberatungsdienste für Gebäude an.
Wir bewerten den Gebäudebestand und analysieren energiebezogene Prozesse, um Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz vorzuschlagen. Hierzu nutzen wir statische und dynamische Methoden, um die Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen zu beurteilen und stellen sicher, dass das Maximum aus Investitionen herausgeholt wird.
Wir berechnen auch notwendige öffentlich-rechtliche Nachweise und beraten zu Fördermöglichkeiten. Hierzu stellen wir alle möglichen Energiesparmöglichkeiten für den Gebäudeeigentümer sichtbar dar und beurteilen Sanierungsmaßnahmen basierend auf Ergebnissen und Kosten. Sanierungen werden in einem individuellen Fahrplan dargestellt und können von der KfW als Kredit oder vom BAFA als Zuschuss gefördert werden.
Mit unserer umfassenden Diagnose werden alle möglichen Energiesparmöglichkeiten in Ihrem Gebäude für den Gebäudeeigentümer klar und transparent sichtbar. Unser Energieberater analysiert den aktuellen Zustand, identifiziert verschiedene Energiesparmaßnahmen und berechnet den jeweiligen Erfolg. Aufgrund der übersichtlich dargestellten Ergebnisse beurteilen wir, welche Sanierungsmaßnahmen zu welchem Zeitpunkt durchgeführt werden sollten, wobei die Sanierungskosten berücksichtigt werden. Die Sanierungen werden in einem individuellen Sanierungsfahrplan nach Prioritäten dargestellt und können dann auf einmal oder in mehreren Schritten über einen längeren Zeitraum umgesetzt werden, je nach verfügbarem Budget des Eigentümers. Mit diesem Beratungsdienst können die Maßnahmen dann von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Kredit oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Zuschuss gefördert werden.
Nach GEG2023 müssen Neubauten verschiedene Anforderungen erfüllen und nachweisen, darunter Anforderungen an die Gebäudehülle, den Primärenergiebedarf, die Anlagentechnik und den Mindestwärmeschutz. Diese Nachweise sind Voraussetzungen, um von der KfW Kredite und Zuschüsse für das Bauprojekt zu erhalten.
Erstellen von Energieeinsparberechnungen rund ums Gebäude
Begleitung als zugelassener Energieberater bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen (BEG EM), für Effizienzhäuser und für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
Gebäudeenergieberatung; Vor-Ort-Beratung gemäß BAFA für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)-Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Ausstellen des Energieausweises nach Verbrauch oder nach Bedarf gemäß Vorgaben der Deutschen Energie-Agentur
Wärmeschutznachweis im Rahmen des Bauantrages
Nachweisführung KfW-Energeeffizienzhaus
Planung von Leistungen im Bereich Energieeinsparung
Information über aktuelle Förderprogramme
Mit dem Zuschuss können Sie die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) finanzieren. Gefördert werden folgende Maßnahmen:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Förderart: Zuschuss
Förderumfang: 80% des förderfähigen Beratungshonorars
Förderhöhe: Energieberatung für Nichtwohngebäude:
Nettogrundfläche | max. Förderbetrag |
---|---|
bis 200 qm | max. 1.700 € |
200 bis 500 qm | max. 5.000 € |
über 500 qm | max. 8.000 € |
Vielleicht können wir Ihnen bei Ihren Fragen rund ums Bauen weiterhelfen. Sprechen Sie uns einfach an.
Unser Sekretariat kann Ihnen schnell Auskunft geben.
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LUTZER Ingenieure
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47239 Duisburg
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