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Dipl.-Ing. Carsten Lutzer ist jetzt Energieberater für Nichtwohngebäude

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Mit dem Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“ wird es Gebäudeeigentümern ermöglicht, die in ihren Gebäuden vorhandenen Energieeinsparpotentiale mit Unterstützung des Sachverstandes von Experten auf sinnvolle Weise zu nutzen. Es werden individuelle Maßnahmenpakete zur Verringerung des Energieverbrauchs vorgeschlagen und die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen berechnet. Das Beratungsergebnis bietet eine solide Grundlage für Energie einsparende Investitionen.

Seit Dezember 2022 liegt die Zertifizierung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Dipl.-Ing. Carsten Lutzer als Vor-Ort-Berater für Nichtwohngebäude vor.

Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.

Die Gebäudeenergieberatung wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro

 

Inhalt der Gebäudeenergieberatung:

  • Berechnung des Energiebedarfs von Bestandsobjekten und Neubauten
  • Erstellung von Modernisierungsvarianten bzw. Modernisierungskonzepten
  • Bauteilbezogene Modernisierungsvorschläge aller Außenbauteile (Dach / Außenwände / Fenster / Türen / Kellerdecke)
  • Beurteilung der Heizungsanlage, mit Vorschlägen zur Optimierung / Reduzierung des Energiebedarfs
  • Vorschläge zum Einsatz regenerativer Energien
  • Erstellung eines Maßnahmenkataloges

Informationen zu Beratungen bei Nichtwohngebäuden