Zum Hauptinhalt springen

BAFA-Förderung
von Einzel­maßnahmen

Seit Anfang Januar 2021 können beim BAFA Fördermittel für Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden. Das umfasst Zuschüsse für die Dämmung ebenso wie Zuschüsse für eine neue Heizung, neue Fenster oder eine neue Haustür.

Neu bei der Zuschussförderung: Es gibt jetzt auch Zuschüsse für den sommerlichen Wärmeschutz und jeder Antragsteller kann die Bearbeitung seines Antrags online einsehen.


Für diese Einzel­maß­nahmen vergibt das BAFA Zuschüsse:

  • Dachdämmung

  • Außenwanddämmung

  • Dämmung unterhalb Kellerdecke

  • Erneuerung Fenster / Haustür

  • Heizungstausch und Optimierung

  • sommerlicher Wärmeschutz / Verschattung

  • etc.

15+5 Prozent Zuschuss

Maßnahmen an der Gebäudehülle

Fassadendämmung

15+5 Prozent Zuschuss

Maßnahmen an der Gebäudehülle

Dachdämmung

15+5 Prozent Zuschuss

Maßnahmen an der Gebäudehülle

neue Fenster, neue Haustür

15+5 Prozent Zuschuss

sommerlicher Wärmeschutz

Einbau neuer bzw. Erneuerung von Rollläden und außen liegenden Verschattungselementen

20 Prozent Zuschuss

Anlagentechnik

Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen

20 bis 40 Prozent Zuschuss

Klimafreundliche Heizung mit Nutzung erneuerbarer Energien

Wärmepumpe, Pelletheizung, Hybridheizung oder Solarthermie-Anlagen

20 Prozent Zuschuss

Heizungsoptimierung

hydraulischer Abgleich inklusive Austausch von Heizungspumpen


In 6 Schritten zu Ihrer Förderung einer Einzelmaßnahme

5% Zusatz­bonus für Maßnahmen aus individuellem Sanierungs­fahrplan (iSFP)

Mit dem individuellen Sanierungs­fahrplan (iSFP) können Sie Ihr Haus Schritt für Schritt energetisch sanieren. Dadurch bekommen Sie einen langfristigen und detaillierten Überblick über das Einsparpotenzial und dazu 5% mehr Förderung.

Übrigens:

Der iSFP wird zusätzlich mit 80 % (1.300 € bis 1.700,00 €) vom BAFA gefördert.
Ihr Eigenanteil beträgt lediglich 325 EUR (1 oder 2 Wohneinheiten) bzw. 425 EUR (Mehrfamilienhaus).

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen mindestens 2.000 Euro investiert werden.

Die Förderung beträgt 20 bis 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, maximal sind also 24.000 Euro Zuschuss möglich.

Tipp:

Sollten Sie den richtigen Zeitpunkt für die Antragstellung verpasst haben, können Sie noch von der steuerlichen Förderung über das Finanzamt profitieren. Über die Einkommensteuererklärung können Sie für die oben genannten Maßnahmen bis zu 20 Prozent der Kosten geltend machen. Für die Fachplanung oder Baubegleitung können Sie bis zu 50 Prozent anrechnen. Ausgenommen davon ist die Energieberatung.

FAQ



Zusätzlich sind Fachplanung und Baubegleitung förderfähig

50 Prozent Zuschuss, bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.

Wichtig: Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten der Energieeffizienz-Expertenliste können nur in Verbindung mit mindestens einer Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizung oder Heizungsoptimierung beantragt werden!

Café & Bar